Oskar25 Ismaning

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Oskar25 GmbH (nachfolgend kurz „Hotel” genannt) gelten für Verträge zur mietweisen Überlassung von Apartments zu Beherbergungszwecken sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von der Oskar25 GmbH für den Vertragspartner (nachfolgend kurz „Kunde” genannt). Das Hotel ist zur Leistungserbringung durch Dritte berechtigt. BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande nach schriftlicher Bestätigung in Form einer Buchungsbestätigung mit den Bedingungen (per E-Mail). Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN” zustande, wenn diesem eine schriftliche Buchungsbestätigung (per E-Mail) folgt.

2.2 Erfolgte eine Buchung ohne hinterlegter Sicherheit oder wird der Buchungsprozess abgebrochen, wird nur eine Buchungsanfrage an das Hotel gestellt, die noch keinen Beherbergungsvertrag begründen.

2.3 Ein Einzelvertrag kann maximal auf 30 Tage geschlossen werden.

2.4 Der Kunde erklärt, dass die Buchung für seinen persönlichen Bedarf erfolgt, d.h. die Buchung lautet auf seinen Namen und kann keinesfalls, sei es kostenfrei oder entgeltlich, an Dritte übertragen werden. Handelt der Kunde für einen Dritten, muss der Kunde dies unter Angabe des Namens / der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitteilen. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, z.B. ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, das nicht selbst Vertragspartner werden will, haftet er gegenüber dem Hotel zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag gesamtschuldnerisch.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Die Buchung eines Apartments inkludiert einen wöchentlichen Reinigungsservice mit Handtücher- und Bettwäschenwechsel ab 7 Übernachtungen. Bei kürzeren Aufenthalten oder falls ein zusätzlicher Reinigungsservice gewünscht wird, kann dieser auf Anfrage kostenpflichtig hinzugebucht werden.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart oder bestehen bei Abreise noch offene Rechnungsbeträge, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Die Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG”) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW”)

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Das Hotel ermöglicht die kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor Anreise.

4.3 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, nur der gebuchten Kategorie, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.

7.4 Für die im Waschraum/Laundry zur Verfügung gestellten Waschmaschinen und Trockner übernimmt das Hotel keine Haftung, bitte beachten Sie dir dort einsehbaren AGB des Betreibers.

8 HAFTUNG DES KUNDEN

8.1 Der Kunde haftet für Schäden am Gebäude, den Apartments und/oder dem Inventar, die durch ihn selbst oder Dritte, denen er den Gebrauch des Zimmers überlassen oder denen er den Zugang zum Zimmer gewährt hat, durch die Verletzung der diesen Personen obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Schäden am Apartment oder in der darin befindlichen Einrichtung hat der Kunde dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

8.3 Sollte nach Abreise das Inventar nicht mehr vollständig sein, wird der Kunde darüber informiert und das Hotel hat das Recht den Ersatz dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.4 Das Rauchen ist in allen Räumen des Hotels verboten und zuwider handeln gilt als Sachbeschädigung. Generell wird für das Rauchen im Apartment eine Entschädigung von 250€ sofort fällig (erhöhte Reinigung Mobiliar, Gardinen etc.) unabhängig von den sonstigen Ersatzpflichten gem. 8.5. Sollte durch das Rauchen über die Brandmeldeanlage des Hotels ein Feuerwehreinsatz ausgelöst werden, hat der Kunde auch diese Kosten zu tragen.

8.5 Die Ersatzpflicht umfasst alle Kosten, die dem Hotel für die Beseitigung der Schäden entstehen sowie alle Kosten in Form von Folgeschäden, insbesondere Erlösausfälle für den Zeitraum, in dem das Zimmer aufgrund der Beschädigung nicht weitervermietet werden kann.

8.6 Haustiere sind nicht erlaubt.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz der Betreibergesellschaft des Hotels. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

9.3 Die Vertragssprache ist Deutsch und bei Auslegungsschwierigkeiten soll der deutsche Text der AGBs maßgebend sein.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.5 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: März 2026